ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER Euroklimat Deutschland GmbH
§ 1 Allgemein
§ 3 Lieferzeit, Verzug
§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung
§ 6 Haftungsbeschränkung
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 10 Baupolizeiliche Genehmigung
Es ist allein Sache des Auftraggebers, für die Erteilung notwendiger Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Genehmigungen des Gas- oder Elektrizitätswerkes) zu sorgen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auftragnehmer und Auftraggeber werden stattdessen eine gesetzlich zulässige Regelung vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
(Stand: 21.06.2022)
R290
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